Der Energieausweis

 

 

Mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt für Mieter, Käufer und Eigentümer

DENA

Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Auto verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten die Verbraucher ebenfalls.

 

Zur energetischen Qualität von Wohngebäuden existieren häufig nur latent objektiven Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung aufgewendet wird.

 

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen.

 

Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden (z.B. Rathäuser) mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden.

 

Welche Energieausweise gibt es?

Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Verbrauch (Heizöl, Erdgas, Stückholz etc.) dokumentiert und über sog. Klimafaktoren "bereinigt". So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem strengen Winter nicht automatisch zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren.
Das Ergebnis ist sehr stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen. Des Weiteren lassen sich aus dem Verbrausausweis keine energetischen Sanierungsmaßnahmen ableiten.
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Gebäudehülle und der Heizungsanlage und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Weiterhin sind auf der Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte, der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf, ausgewiesen.
Am Endenergiebedarf kann sich Verbraucher orientieren, wenn er seine künftigen Energiekosten abschätzen will. Der Endenergiebedarf ist quasi die Abrechnungseinheit an der Gasuhr bzw. das gebunkerte Heinzöl. Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die sogenannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) des jeweiligen Energieträgers.

Endenergiebedarf
 

Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Besonders hoch fällt der Primärenergiebedarf aus, wenn z.B. mit elektrischem Strom geheizt wird. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

Aus dem Bedarfsausweis können sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Grundsätzlich sollte nur der Bedarfsausweis für ein Gebäude ausgestellt werden.

Um das Vertrauen aller Marktteilnehmer in den Energieausweis zu sichern und die Qualität von Energieausweisen insgesamt zu steigern, hat die dena ein Gütesiegel für Energieausweise für Wohngebäude eingeführt. Die Anforderungen der dena an die Qualifikation der Aussteller sowie an die Qualität des Energieausweises gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Das dena-Gütesiegel garantiert Eigentümern sowie Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis von hoher Qualität.

   

Wann welcher Energieausweis?

   

Für Bestandsgebäude –Wohn- wie Nichtwohngebäude – können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs erstellt werden. Für beide Verfahren werden Berechnungsvorschriften durch die EnEV geregelt.

Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder -verbrauch als Basis des Energieausweises.

   

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

 

Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Das heißt: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude (vgl. § 16 Abs. 4 EnEV).